2,2 Millionen Soloselbständige wurden komplett übersehen und mit keiner Silbe erwähnt im Soforthilfeprogramm Neustart. #kulturerhalten fordert dringend Nachbesserungen.
Es reicht bei weitem nicht, weiterhin für die Lebenshaltungskosten auf den vereinfachten Zugang zu Hartz 4 zu pochen. Hartz 4 ist kein probates Mittel für Kulturschaffende in der Coronakrise.
Überprüfung der Bedarfsgemeinschaft, Vermögensprüfung ab 60.000,00 € sowie minimale Zuverdienstgrenzen machen eine Lebenshaltung auf der Basis unmöglich. Es nimmt den freien Kulturschaffenden die Gestaltungsfreiheiten und treibt sie in die Insolvenz. Wir schließen uns der Forderung des Bundesrates an. Wir fordern 1.180,00 € pro Monat als Lebenshaltungskosten.
Wir fordern eine unbürokratische Entschädigungszahlung für Einnahmeausfälle aller Soloselbständigen und Freiberufler rückwirkend ab Mitte März und solange die Krise fortdauert auf der Basis des Monatsmittels des letzten Steuerbescheids. Wir stützen diese Forderung auf das Infektionsschutzgesetz. Kulturschaffende unterlagen einem Tätigkeitsverbot, unverschuldet und zum Schutz der Gesamtbevölkerung. Unter geltenden Hygienevorschriften ist wirtschaftliches Arbeiten nicht möglich und die Probleme der Branche werden noch lange anhalten. Sie werfen bereits bis weit ins Jahr 2021 ihren Schatten voraus.
Wir fordern eine bundesweit einheitlich geltende Regelung, welche Betriebskosten von der Soforthilfe gezahlt werden dürfen. Der föderale Flickenteppich führt zu Verunsicherung bei den Soloselbständigen und Freiberuflern. Handeln Sie das!
Über unsere Website: kulturerhalten.de/
oder über die Seite von OpenPetition:openpetition.de/petition/unterzeichner/soloselbstaendige
Stellvertretend als Ansprechpartner für #Kulturerhalten sind die Initiatoren:
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