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    Kultursponsoring

    Liebe Leser !

    Im Anschluss an meinen letzten Artikel über „Sponsoring“ möchte ich heute noch ein paar Zeilen über Kultursponsoring hinzufügen. Sozusagen als Ergänzung! Vor dem Zeitalter des Internets haben viele von uns geglaubt, dass Kultursponsoring aus öffentlichen Mitteln nur einem kleinen, erlauchten Kreis staatlicher Theater und Bühnen zufließen würde. Dem ist aber nicht so.

    Jeder von uns – egal ob Privatperson, Firma, Institution oder Verein – kann öffentliche Gelder für ein Kulturprojekt beantragen. Seit die diversen Institutionen, die diese Fördermittel vergeben, auch über eine Internetpräsenz verfügen, wurde das komplette Thema durchsichtiger gemacht. Zugegeben, es kostet Zeit und Mühe, die entsprechenden Webseiten und den Link für die Mittel zu finden. Aber es lohnt sich. Ebenfalls zugegeben, nicht jedes Projekt passt in den Rahmen einer Kulturförderung durch die öffentliche Hand. Hierfür ist es ratsam, sich auf der entsprechenden Webseite die Förderrichtlinien und den Antrag anzusehen. Daraus lässt sich schon die Antwort auf die Frage: „Passt mein Projekt in diesen Rahmen oder nicht?“ entnehmen. Oder sollte man an der ursprünglichen Konzeption das ein oder andere Modul ändern, sodass es den jeweils vorgegebenen Richtlinien entspricht? Vorausgesetzt, Sie haben ein Konzept für Ihr Projekt verfasst. Wie im letzten Artikel schon empfohlen, soll das Konzept nicht länger als ein bis zwei DIN-A4-Seiten sein.

    Die Antragstellung

    In der Antragstellung sollten folgende Papiere enthalten sein:

    ·        die Art der Maßnahme, die gefördert werden soll (Konzeptidee),

    ·        eine kurze Begründung der Maßnahme (Zielsetzung),

    ·        zeitlicher und geografischer Rahmen (wann und wo soll die Maßnahme stattfinden).

    Und das ausgefüllte Antragsformular sollte ebenfalls beiliegen. Jedem Antragsformular liegt auch ein Finanzplan bei. Keine Angst, der besteht meist nur aus zwei Seiten. Und es dürfte logisch sein, dass aus öffentlichen Mitteln nur ein in der Finanzkalkulation entstandenes Minus gefördert werden kann. Das heißt aber auch, dass sogenannte Manpower in Form von Arbeitsstunden des Projektleiters / der Projektleiter in Anrechnung gebracht werden kann. Das kalkulatorisch entstandene Minus ist die Basis für die Berechnung eines prozentualen Zuschusses aus öffentlichen Geldern (siehe die jeweiligen Förderrichtlinien). Und wie bei jeder Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln sind Sie verpflichtet, nach Ablauf eines Jahres auch eine Abrechnung mit den entsprechenden Belegen vorzulegen.

    Sollte es sich bei Ihrem Vorhaben um ein längerfristiges und nicht in einem Jahr zu realisierendes Kulturprojekt handeln, welches sich beispielsweise erst nach zwei oder drei Jahren finanziell selbst tragen kann, stehen die Chancen gut, auch noch ein weiteres Jahr Kulturförderug zu erhalten. Natürlich muss dann der Antrag neu gestellt werden.

     

    Fristen

    Wichtig ist, dass nahezu alle diese Kulturförderungen einen Antragsabgabeschluss haben. Meist ist das einmal im Jahr am 30. Oktober. Das hängt aber von der fördernden Institution ab. Die Genehmigung (oder Ablehnung) des Antrags dauert erfahrungsgemäß etwa drei bis vier Monate und dann gehen die Zuschussbescheide heraus. Maßgeblich für die Genehmigung ist immer ein von der Institution bestimmter Ausschuss, der über die Anträge entscheidet. Einen Einfluss darauf haben Sie selten. Deshalb muss Ihr Konzept stimmig und leicht verständlich sein.

    Ich selbst habe im Zuge meiner Beratungstätigkeit in den letzten Jahren bereits für etliche Projekte meiner Klienten Kulturförderung beantragt und auch bewilligt bekommen.

     

    Wer fördert?

    Ich denke, nun sind Sie alle ganz gespannt darauf zu erfahren, wo und wie man diese Gelder beantragen kann! Nun, gute Erfahrungen habe ich mit dem Bezirk Oberbayern gemacht. Hier sei gesagt, dass jede Stadt einen sogenannten Regierungsbezirk hat. Dieser ist zuständig für das Versorgungsamt, Zuwendungen an sozial Schwache, aber eben auch für die Kulturförderung. Gehen Sie zur Information auf www.bezirk-oberbayern.de und hier auf die Kulturförderung, um sich kundig zu machen. Ich denke, deutschlandweit sind die Anträge und Richtlinien für Kulturförderung der Bezirke alle gleich. Die Antragsstellung ist denkbar einfach und übersichtlich.

    Etwas umfangreicher ist die Antragstellung bei den Städten. Keine Scheu, die Bürgermeister der Städte verkünden zwar in den Medien, sie seien pleite. Bedenken Sie aber, dass diese „Töpfe“ bereits im Haushaltsetat vorhanden sind, es dafür also Mitarbeiter gibt, die wiederum daran interessiert sind, dass der Etat weiterhin bestehen bleibt und auch ausgeschüttet wird. Dafür bedarf es aber ausreichender Anträge in jedem Jahr, und hier scheint es manchmal Engpässe zu geben! Jede Stadt in Deutschland hat einen „Topf“ für Kulturförderung, immer zu finden unter www.Name der jeweiligen Stadt.de. Als Beispiel sei hier der Hauptstadtkulturfonds in Berlin benannt. Informationen finden Sie unter www.berlin.de, geben Sie rechts in das Feld „Finden“ das Wort Hauptstadtkulturfonds ein und Sie erhalten eine Menge Infos. Unter anderem auch, dass das Antragsvolumen mit etwa 31 Millionen Euro um mehr als das 10-fache höher ist als im Jahr 2002. Und dass der Hauptstadtkulturfonds mit jährlich 10 Millionen Euro von der Bundesregierung ausgestattet wird.

    Anträge finden Sie unter www.berlin.de/senwisskult/kult/hfk.html, klicken Sie auf Kultur, dann Hauptstadtkulturfonds und links finden Sie den Button „Antragsstellung“! Speziell in Bayern gibt es beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur und Verkehr www.stmwivt.bayern.de – einen „Wegweiser für Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und Mittelstand in Bayern“. Diese Broschüre kann man dort bestellen. Darüber hinaus gibt es eine Rubrik EU Osterweiterung, die über grenzüberschreitende Fördermaßnahmen in verschiedenen Bereichen (auch Kultur) aufklärt.

     

    EU-Förderungen

    Ganz wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang, zu erwähnen, dass durch die EU-Osterweiterung natürlich unglaublich viele Förderprojekte von der EU ins Leben gerufen wurden. Bitte gehen Sie auf www.europa.eu und suchen Sie den Button Kultur und Sie sehen, welche grenzüberschreitenden Kulturfördermaßnahmen gerade in diesem Bereich angeboten werden.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Konsulate der neuen EU-Mitgliedsstaaten. Hier habe ich sehr spezielle, die einzelnen Länder betreffende Kulturfördermaßnahmen gefunden. So gibt es z. B. einen Fonds der deutsch-tschechischen Freundschaft zur Förderung von baulichen Maßnahmen für den Kinder- und Jugendaustausch, aber eben auch für kulturelle Projekte.

     

    Sondertöpfe

    Zum Schluss noch einen Tipp für Bewohner des Grenzlands Österreich–Bayern/Baden-Württemberg. Hier gibt es eine Institution namens EURES Interalp. Diese fördert Projekte im grenzüberschreitenden Bereich zu Österreich. Näheres unter www.eures-interalp.com.

    Sie sehen, lieber Leser, es gibt mannigfache Möglichkeiten der Kulturförderung durch öffentliche Mittel. Vor der Existenz des World-Wide-Webs wurden diese Quellen lediglich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Und wer liest schon den Bundesanzeiger?! Aber jetzt sind Ihnen und Ihrer Kreativität keine Grenzen mehr gesetzt. Surfen und recherchieren Sie selbst und Sie werden sehen, welch ungeahnte Möglichkeiten es auch in diesem Bereich gibt, um das ein oder andere kulturelle Projekt zu realisieren. Ich wünsche Ihnen dabei viel Glück!

    Ihre Gabriele Skarda

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    2006-09-15 | Nr. 52 | Weitere Artikel von: Gabriele Skarda





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