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    Video-Appetithäppchen für Kulturinteressierte

    Musik muss man hören, Akrobatik muss man sehen und über Comedy muss man lachen, um entscheiden zu können, welche Show man sehen will! Für Veranstalter ist es entscheidend, über die eigene Website Besucher neugierig zu machen und hiermit den Kartenverkauf direkt zu verbinden. Mit dem neuen Web-Videoservice ibird gelingt dies einfach mit wenigen Mausklicks. Die Websites von Pantheon, Café Hahn oder auch dem Köln Comedy Festival nutzen bereits den neuen Internet-Dienst.

    Wir sprachen mit Felix Zimmer, einem der ibird-Entwickler, über die neuen „Appetithäppchen für Zuschauer“ im Internet.

    TROTTOIR: Felix, was kann ibird besser als ein traditionelles Programmheft?

    Felix Zimmer: Durch unsere langjährige Arbeit für Kulturveranstalter im Rheinland wissen wir, dass sich heute die meisten Besucher als Erstes auf der Webseite des Veranstalters über das Programm informieren. Nun ist es aber bisher so, dass selbst die Homepages der entsprechenden Häuser genauso wie die guten alten Programmhefte dem Interessenten immer nur Texte und Fotos bieten konnten. ibird bringt ein Stück Live-Atmosphäre direkt auf die Seite des Ticketverkaufs, weil es Videoclips zu den Terminen und Programmen liefert – und das ganz automatisch. Während ich mir also überlege, ob ich eine Karte für eine Veranstaltung kaufen möchte, kann ich mir direkt im Spielplan auf der Website des Veranstalters kleine Vorschau-Videos zum jeweiligen Gastspiel und Künstler anschauen. Eine lebendige Entscheidungshilfe!

    TR.: Veranstalter buchen ja meist auch nur Programme, die sie kennengelernt haben.

    F. Z.: Richtig. Niemand würde einen Künstler buchen, den er nicht zuvor live oder auf Video gesehen hat. Diese Möglichkeit kann man mit ibird jetzt erstmals auch den Besuchern des eigenen Hauses bieten. Der große technische Vorteil von ibird ist, dass die Video-Clips direkt eingebettet in der Website des Veranstalters laufen. Mit ibird werden die Seitenbesucher immer gezielt auf der Veranstalter-Homepage gehalten. Der Weg von der Information zum Ticket-Kauf ist so kurz wie möglich.

    TR.: Wie sind die Erfahrungen der Bühnen, die ibird bisher schon nutzen?

    F. Z.: Die wichtigste Erfahrung unserer Kunden ist die Wirtschaftlichkeit, denn gerade im Kulturbereich hat keiner Geld zu verschenken. Veranstaltungen, die mit einem passenden ibird-Videoclip beworben werden, verkaufen sich besser. Bei bekannten Künstlerinnen und Künstlern ist der Wiedererkennungseffekt beim Publikum gleich größer und gerade die Auftritte von weniger bekannten Acts legen im Kartenverkauf zu, wenn man sich als Käufer vorher schon mal einen guten Eindruck machen kann.

    TR: Wie sieht es mit den Nutzungsrechten aus?

    F. Z.: Unser Videomaterial ist rechtlich geklärt. Keiner muss sich beispielsweise im Rex-Theater in Wuppertal sorgen um GEMA und Nutzungsrechte der ibird-Clips. Denn wir nutzen ausschließlich von Agenturen und Künstlern autorisiertes Material und gelten auch die GEMA-Ansprüche inklusive ab. Das unterscheidet ibird wesentlich von den großen Videoportalen, die im Übrigen nicht uneingeschränkt gewerblich genutzt werden dürfen.

    TR.: Ist ibird auch für kleinere Bühnen finanzierbar?

    F. Z.: Absolut, verglichen mit konventionellen Werbeformen wie Anzeigen in Tageszeitungen und Plakaten ist ibird erstaunlich günstig und für jeden erschwinglich. Unsere Kunden zahlen nur für Videos, die sie auch wirklich auf ihre Seite buchen. Pro Video einmalig eine Gebühr von 19 Euro – also in etwa der Preis für eine einzige Eintrittskarte. Hierin sind neben der technischen Infrastruktur auch bereits die volle GEMA-Abwicklung und der Traffic auf den ibird-Servern enthalten. Der Clip kann für 6 Monate im Voraus gebucht werden und die 19 Euro gelten unabhängig von den Klickzahlen der Seitenbesucher oder ähnlichen Faktoren – so hat man immer die volle Kostenkontrolle. Es gibt auch keine Grundgebühr und Verpflichtung. Man kann ibird einfach testen, ohne das weitere Kosten entstehen, und hat selbst in der Hand, wie viel man bucht. Man braucht nicht einmal zu kündigen – wenn man keine Lust mehr hat, bucht man einfach nicht mehr und die Videos laufen aus.

    TR.: Lässt sich die Videovorschau direkt auf der eigenen Homepage installieren?

    F. Z.: Ja, ibird lässt sich einmal ganz zu Beginn durch wenige Zeilen Softwarecode auf jeder Internetseite integrieren. Für Sie als Veranstalter ist das dann ganz einfach: Sie legen fest, an welchen Stellen in Ihrer Website zukünftig Clips zur jeweiligen Veranstaltung erscheinen sollen: Im Spielplan, auf der Startseite oder als Video-Liste – oder alles zusammen! Daraufhin erhalten Sie das kostenlose ibird-Plug-In, passend für Ihre Website. Das funktioniert technisch mit jeder Seite. Und schon können Sie loslegen!

    Besonders positives Feedback erhalten wir von unseren Veranstaltern für die einfache Bedienbarkeit von ibird. Niemand muss dort mehr Künstler-Videos von DVD konvertieren, auf den Server laden, irgendwie in die Website einbauen, später wieder herausnehmen, wenn der Termin abgelaufen ist usw. Das kostet ja alles unheimlich viel Zeit, Mühe, Personal und letztlich Geld. ibird steht jedem Veranstalter ganz bequem online zur Verfügung. Sie brauchen keine Programmierkenntnisse, sondern nur einen Internet-Zugang im Büro. So können zum Beispiel die Mitarbeiter vom Pantheon von jedem Ort aus über unsere Website auf ein riesiges Clipcenter mit hunderten Videos zu ihren Künstlern zugreifen. Sie geben einfach nur das Datum der Veranstaltung an, wählen den passenden Clip aus und klicken auf speichern – schon erscheint das Video automatisch im entsprechenden Terminfeld auf der Website des Pantheon. Und jeder neue Clip verwaltet sich selbst – das heißt, nach Ablauf des Termins wird er von ibird automatisch von der Seite genommen.

    Kostenloser Testzugang mit TROTTOIR-Coupon

    ibird bietet allen interessierten Veranstaltern einen kostenlosen Testzugang zum Kennenlernen an. Dieser lässt sich ganz einfach mit dem Coupon im Heft und über die Website www.ibird.de bestellen.

     

     Show!Time 

    AdNr:1087 

    2009-09-15 | Nr. 64 |





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