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    Heiters Prozente-Raten: 0 %, 7 % oder 16 % oder darf es ein bisschen mehr sein?


    UMSATZSTEUER für darstellende Künstlerinnen.

    Es ist wirklich ärgerlich: der Kollege Heribert berechnet dem Veranstalter keine Mehrwertsteuer und ich muss 16 % berechnen und meine liebe Freundin Agathe nur 7 %. Wieso eigentlich? Und wenn ich nicht für Autohäuser oder andere kommerzielle Kunden arbeite, sondern für Kirchen oder Stadtverwaltungen, ist es diesen Auftraggebern ja überhaupt nicht egal, ob ich umsatzsteuerpflichtig bin oder nicht. Für die ist MWSt nämlich kein durchlaufender Posten, sondern echte Mehrkosten, weil sie selbst nicht umsatzsteuerpflichtig sind, also keine Vorsteuer abziehen können. Und für mich bedeutet das: ich habe einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Kollegen mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % oder 7 %. Warum eigentlich?

     

    Null Prozent

    1. Keine Mehrwertsteuer müssen die Kollegen berechnen, deren Umsatz im Vorjahr unter 32.500 DM lag.

    2. Keine Mehrwertsteuer müssen Theater berechnen, die auf Antrag von der Umsatzsteuer befreit wurden. Als Theater gilt nach Auffassung der Finanzbehörden nur eine Gruppe, kein Solist, kein Variété, keine Kleinkunst, und es gibt noch ein paar andere Voraussetzungen. Der Antrag wird beim Regierungspräsidenten, bzw. beim Kultusministerium gestellt. Und man muss sich dabei Mühe geben.

    Dieser Antrag kann auch vom Finanzamt gestellt werden und das ist eine besondere Sauerei, weil dies nämlich sogar rückwirkend Auswirkungen haben kann: Das Theater muss dann die erhaltene Vorsteuerrückerstattung zurückzahlen - und kann dabei pleite gehen.

    Ob dieser Antrag sinnvollerweise von einem Theater gestellt werden sollte, ist eine schwierige Frage, und könnte nur mit einem Blick in die Buchführung geklärt werden. Wenn man nämlich – sozusagen freiwillig – mehrwertsteuerpflichtig bleibt – kann man die viele Mehrwertsteuer, die man für viele, große Anschaffungen an Lieferanten bezahlt hat, mit der eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen und tatsächlich bares Geld vom FA zurückbekommen. Das nennt man eben Vorsteuerrückerstattung und das gefällt den FA natürlich überhaupt nicht und deshalb – siehe oben.

    3. Keine Mehrwertsteuer müssen freiberufliche Lehrkräfte erheben, die berufsqualifizierenden Unterricht  bei einer umsatzsteuerbefreiten Bildungseinrichtung erteilen – plus ein paar andere sehr komplizierte Ausnahmen.

    4. Keine Mehrwertsteuer für Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlicher Tätigkeit

     

    Sieben Prozent

    1. Sieben Prozent Mehrwertsteuer für alle Theaterauf­führun­gen von Theatergruppen, die nicht ohnehin befreit sind (siehe oben).

    2. Sieben Prozent MWSt für Solistinnen, die selbst als Veranstalter auftreten (also eigene Werbung, Raumanmietung, Kartenverkauf),

    3. Sieben Prozent MWSt  für aus­übende Künstler, bei denen die Abtretung urheberrecht­licher Nutzungsrechte überwiegt. Wenn also der Auftritt aufgezeichnet wird, und das Honorar vor allem für das Nutzungsrecht am Urheber- oder Leistungsschutzrecht (Autor liest aus eigenem Werk) gezahlt wird, könnte sich das FA mit 7 % zufrieden geben

     

    Sechzehn Prozent

    Sechzehn Prozent Mehrwertsteuer gilt für alle anderen, also für Solisten, die nicht selbst Veranstalter sind, für Kleinkunst, Variété, Artistik, Zauberei etc. und für den nicht-künstle­rischen, gewerblichen Bereich (zum Beispiel Merchandising, Werbe- & Spon­sor­einnahmen)

    Der Bundesverband Freier Theater (BUFT), dessen Vorsitzender der Autor ist, macht gegen den oben beschriebenen Steuermurks Politik – trotz einem Kulturstaatsminister Naumann bisher ohne Erfolg.

    Nähere Einzelheiten  zu dem Thema sind enthalten in dem vom Autor verfassten, und jetzt bald in der 4. Auflage erhältlichen Buch „Survivalkit Freie Theater“ – Bestellformular über die Website www.freie-theater.de"

     

    Zum Autor: Stefan Kuntz, Jahrgang 1950, Köln, freier Theatermacher seit 1974, Seminarleiter der IG Medien, betreibt seit kurzem auch ein Büro für Künstlerberatung, Telefon 0221/9361516, Fax 9361517,  eMail:"mailto:0221419898-0001@t-online.de"

    2000-06-15 | Nr. 27 |





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