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    Die Varieté-Theater und die GEMA

    Eine (un)endliche Geschichte ?

    Die Varietétheater in Deutschland und die GEMA haben nach einem langen Verhandlungs-marathon endlich eine Einigung bzgl. der Vergütung für Kompositionswerke und Musikschaf- fende erzielt.

    Natürlich sollen Komponisten für ihre Werke eine entsprechende Vergütung erhalten. Dass die GEMA dabei mitunter auch mit Methoden arbeitet, die sicherlich zu hinterfragen sind, lässt sich nicht bestreiten. An Gelder zu kommen ist heutzutage wesentlich schwieriger geworden. So tauchen GEMA-Mitarbeiter inzwischen schon mal bei privaten Feierlichkeiten, wie Hochzeiten oder Geburtstagen auf, um dort abzukassieren. Selbst vor ehrenamtlichen Vereinigungen, die z.B. Senioren in einer Seniorenbetreuungseinrichtung Freunde bereiten, machen sie nicht halt. Für das Singen von Volksliedern in einem Seniorenheim wurden dann schnell mal etliche hunderte von Euros fällig. Auch wenn die GEMA anschließend versuchte die Wogen bei einigen Betroffenen wieder zu glätten, ob sie sich mit dieser Vorgehensweise einen Gefallen erweist, mag indes bezweifelt werden, macht sie damit doch wichtiges gesellschaftliches Engagement zunichte, da Ehrenamtliche befürchten müssen zur Kasse gebeten zu werden.

    Abgaben für nicht subventionierte Theater werden großzügig nach Plätzen und nicht nach definitiv verkauften Eintrittskarten von der GEMA bemessen. Gerade für diese Theater bedeutet es teilweise sehr hohe Zahlungen. Umgehen kann man das Ganze nur durch sogenannte GEMA-freie Musik bzw. durch Eigenkompositionen, die nicht bei der GEMA gelistet sind.

    Mit der Einigung zwischen dem Verband deutscher Varietétheater VDVT und  der GEMA hat sich dies nun hinsichtlich der Varietétheaterbranche geändert.

    Nach intensiven Verhandlungen seit August 2013 einigten sich der VDVT und die GEMA erstmals auf einen neuen Gesamttarifvertrag ab dem Jahr 2015 für die deutsche Varietébranche. Er stellt das Verhältnis beider Organisationen erstmals auf eine von beiden Seiten akzeptierte Grundlage. „Die Gespräche verliefen nicht immer reibungsfrei“, so der Präsident des VDVT Robert Mangold, Geschäftsführer des Frankfurter Tigerpalasts, „doch für die nächsten Jahre haben unsere Mitgliedsunternehmen mit dem Abschluss eine wirtschaftlich planbare Situation, die es erlaubt wieder optimistisch in die Zukunft zu blicken.“ GEMA-Direktor Jürgen Baier: „Wir freuen uns, dass durch den Abschluss dieses Gesamtvertrages und der dadurch vereinbarten Vergütungssätze ‚Varieté‘ ein weiterer Schritt zur Linearisierung des Tarifwerkes gegangen wurde. Dies schafft Transparenz in den Tarifen und ermöglicht eine angemessenen Vergütung der Musikschaffenden.“

    Der Gesamtvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft, er hat eine Gültigkeit von drei Jahren; die Höhe der GEMA-Sätze orientiert sich an den tatsächlich erzielten Ticketerlösen in den Unternehmen und berücksichtigt erstmals die spezielle Nutzung der Musik bei Varietéaufführungen.


    Zitat Georg Strecker, Geschäftsführer Wintergarten Varieté, zur Einigung:

    Es ist erfreulich, dass jetzt eine Vereinbarung geschlossen werden konnte. Damit ist zumindest für drei Jahre eine Abrechnungsgrundlage geschaffen worden. Dieser “Burgfriede“ bedeutet jedoch mitnichten, dass sich beide Seiten in der sachlichen Beurteilung der Angemessenheit der jetzt vereinbarten GEMA-Vergütung für die Varieté-Branche wirklich einig wären. Hier bestehen weiterhin ganz grundsätzliche und durchaus gravierende Differenzen.

    Dieses Thema wird uns also wohl noch längere Zeit erhalten bleiben.“

     

    Redaktion: Hartmut Höltgen-Calvero

    2015-10-01 | Nr. 88 | Weitere Artikel von: Hartmut Höltgen-Calvero





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